google.com, pub-2986609426121239, DIRECT, f08c47fec0942fa0 Hier ist Interessant: Landwirtschaftsministerium mit neuer Hundeverordnung: Mindestens zweimal täglich mit Hunden Gassi gehen

Landwirtschaftsministerium mit neuer Hundeverordnung: Mindestens zweimal täglich mit Hunden Gassi gehen

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Wer sich einen Hund zulegt, dem muss bewusst sein, welche Verantwortung mit diesem Tier einhergeht und was das für die kommenden Jahre bedeutet.

Denn natürlich freut man sich in erster Linie über diesen tierischen Familienzuwachs, allerdings reicht die Freude allein nicht aus, damit es der Fellnase gut geht.

Sie braucht neben Zuneigung, Pflege und Fresschen im Hundenapf vor allem eines: Auslauf und Bewegung.

Keinem Hund ist damit geholfen, wenn er den ganzen Tag in einer viel zu kleinen Wohnung lungern muss und nur darauf wartet, dass er endlich an die frische Luft kann, weil das Herrchen oder Frauchen den ganzen Tag arbeiten muss.

Geht es nach dem Bundeslandwirtschaftsministerium, soll mit diesem Bewegungsdefizit bald Schluss sein, schreibt RTL.
Zweimal am Tag Gassi gehen wird zur Pflicht

In einer neuen Hundeverordnung vonseiten des Ministeriums soll deswegen festgeschrieben werden, dass Hundebesitzer ihren Hund zukünftig mindestens zweimal am Tag Gassi führen müssen. Das steht in einem Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums, der der Rheinischen Post vorliegt.

Weiter soll es nicht nur für Hundehalter, sondern auch für Züchter strengere Regeln geben und die Bundesregierung plant zudem, dass der Tierschutz für den Transport von Nutztieren verbessert wird.

Die konkreten Pläne des Ministeriums lauten wie folgt:

Mindestens zweimal täglich für eine Stunde muss ein Hund an die frische Luft, außerhalb eines Zwingers.
Der Hund darf nicht mehr allein gelassen werden. „Mehrmals täglich“ müsse sich jemand um das Tier kümmern.
Es soll verboten werden, dass Hunde an Ketten gehalten werden.
Hundeausstellungen mit völlig überzüchteten Tieren, die dadurch Qualen erleiden und sich nicht mehr artgerecht verhalten, sollen ebenfalls verboten werden.
Nur noch maximal drei Hündinnen mit Welpen dürfen von Hundezüchtern gleichzeitig betreut werden.
Neue Vorschriften sollen für Wurfkisten gelten, was Größe und Temperatur betrifft. Welpen sollen es in den ersten beiden Lebenswochen mindestens 18 Grad warm haben und mindestens einmal täglich Auslauf bekommen.
Für Nutztiere sieht die neue Verordnung vor, dass Transporte innerhalb von Deutschland viereinhalb Stunden nicht mehr übersteigen dürfen, „wenn nicht sichergestellt ist, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung in dem Bereich, in dem sich die Tiere während des Transports aufhalten, eine Temperatur von nicht mehr als 30 Grad herrscht“.

Mit diesen Forderungen spricht das Ministerium wohl vielen Tierschützern aus der Seele.

Gleichzeitig können diese aber auch bedeuten, dass ein Umdenken bei vielen Hundebesitzern einsetzen muss und es vielleicht sogar zu Trennungen von ihren Tieren kommt, weil sie sich nicht mehr entsprechend um sie kümmern können.

Teile diesen Artikel, wenn immer zum Wohle der Tiere gehandelt werden muss und deswegen diese neue Verordnung in Kraft treten sollte.




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