Wenn leider Gottes Tiere gequält werden, passiert das meist versteckt in den eigenen vier Wänden oder so, dass es oftmals niemand mitkriegt.
Deswegen ist es umso wichtiger, sollte man Zeuge einer solchen Tat werden, sofort zu handeln und alles in die Wege zu leiten, damit der Täter angezeigt wird und eine entsprechende Strafe erhält. Doch in den meisten Fällen steht diese in keinem Verhältnis zu der ursprünglichen Tat.
In Bayern wurde jetzt ein Urteil gegen einen Tierquäler ausgesprochen, das für Aufmerksamkeit sorgte.
Man stelle sich einmal vor, man möchte einen netten Abend verbringen und plötzlich wird man Zeuge einer ungeheuren Tat.
So oder so ähnlich erging es den Besuchern der Selber Kunstnacht in Bayern, als sie auf einmal mit ansehen mussten, wie ein Mann auf einem Balkon seinen kleinen Chihuahua-Mischling brutal zusammenschlug, wie die Frankenpost berichtete.
Demnach hatte der Mann den Hund auf dem Arm gehalten und gleichzeitig auf das kleine Köpfchen eingeschlagen, bis der arme Hund Verletzungen in Form von einer blutenden Wunde davontrug.
Er blutete sogar so stark, dass der Mann seine Hose wechseln musste.
Durch lautes Gejaule wurden die Menschen drumherum aufmerksam auf diese Tat und riefen unverzüglich die Polizei. Diese trafen den Täter daraufhin nicht in seiner Wohnung an, sondern nur seinen kleinen Sohn.
Dieser hatte zuvor die Tierquälerei mit ansehen müssen. Sein Vater befand sich unterdessen gegenüber in einer Kneipe.
Die Beamten leiteten Ermittlungen ein und zeigten den Mann wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz an, wofür er sich vor dem Wunsiedler Amtsgericht verantworten musste. Dort gab er an, er habe den Hund züchtigen wollen, weil er zuvor im Wohnzimmer sein Geschäft verrichtet hatte.
Allerdings forderte der Staatsanwalt aufgrund seiner fünf Vorstrafen wegen Körperverletzung, Unterschlagung und Betrugs eine sechs monatige Haftstrafe. Aufgrund dieser Delikte war eine Strafe auf Bewährung nicht mehr möglich.
Nach den Verhandlungen kam das Gericht zu einem Urteil: Der Mann bekam fünf Monate Gefängnis ohne Bewährung. Außerdem darf er in den nächsten zwei Jahren keinen Hund mehr halten.
Für die Richterin war auch von großer Bedeutung, dass der kleine Sohn die Misshandlung mit ansehen musste und die Vorstrafen sprächen nicht für eine positive Sozialprognose.
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